Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von „SeppBergeErleben“


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über geführte Berg- und Wandertouren, die zwischen Ihnen als Teilnehmer und „SeppBergeErleben (im Folgenden: Anbieter) geschlossen werden.

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Erbringung einer Führungsleistung und die zeitliche Organisation der Veranstaltung.


§ 2 Umfang der Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und der Preis ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Tourenbeschreibung auf der Website und den Buchungsunterlagen.
Hinweis zur Umsatzsteuer: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Alle genannten Preise sind Endpreise.
Die An- und Abreise zu und von der Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung und Kosten der Teilnehmer.


§ 3 Buchung, Vertragsabschluss und Bezahlung

Die verbindliche Anmeldung erfolgt online über das Buchungsformular, per E-Mail, in Ausnahmefällen über Telefon oder Whatsapp. Mit der Anmeldung werden diese AGB anerkannt. Der Vertrag kommt mit der Zusendung der Buchungsbestätigung und Rechnung durch den Veranstalter zustande.

Zahlungsbedingungen: Die Zahlung des fälligen Betrags kann wahlweise per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder über PayPal erfolgen. Die hierfür notwendigen Kontodaten bzw. der PayPal-Link werden in der Buchungsbestätigung/Rechnung bereitgestellt.

Bei Tagestouren: Der Tourenpreis ist bis zum Tourentag zu entrichten.

Bei Mehrtagestouren (2 Tage oder mehr): Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 100 € pro Teilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung bis spätestens 4 Wochen vor dem Beginn der Tour fällig.

Bei kurzfristiger Anmeldung (weniger als 4 Wochen vor dem Beginn der Tour): Der gesamte Betrag ist unverzüglich zu leisten.

Wird der fällige Betrag nicht fristgerecht beglichen und erfolgt die Zahlung trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine angemessene Entschädigung entsprechend § 6 zu verlangen.


§ 4 Teilnahmevoraussetzungen und Ausschluss von Teilnehmern

Körperliche Voraussetzungen: Für die Teilnahme ist ein guter Gesundheitszustand und eine gute körperliche Verfassung und Kondition, welche den Anforderungen der Tourenbeschreibung entspricht, voraus. Die Teilnahme mit akuten Erkrankungen wie z.B. Grippe ist zum Schutz aller Teilnehmenden nicht möglich. 

Eigenverantwortung: Jeder Teilnehmer ist für seinen Gesundheitszustand selbst verantwortlich. Die Teilnehmer informieren den Anbieter über evtl. bestehende körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen, welche die Fähigkeit zur Teilnahme an einer Wanderung beeinträchtigen könnten, auch wenn diese für geringfügig gehalten werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu wahrheitsgemäßen Angaben bezüglich seiner Eignung.

Haftung: Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Bei sonstigen Schäden haftet der Anbieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Teilnehmer sind sich bewusst, dass Bergtouren und Wanderungen ein naturgemäßes Restrisiko bergen, das trotz professioneller Führung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Sie handeln eigenverantwortlich und sind verpflichtet, den Anweisungen des Guides Folge zu leisten. 

Ausrüstung: Vor den Touren erhalten alle Teilnehmer mit der Anmeldebestätigung eine Ausrüstungsliste. Vom Anbieter wird keine Ausrüstung gestellt. Der
Anbieter behält sich vor beim Start der Wanderung das Vorhandensein wichtiger Ausrüstung
zu prüfen.

Ausschluss: Der Tourenführer kann zur Sicherheit aller Teilnehmer zu Beginn und während der Tour über einen Ausschluss eines Teilnehmers, bzw. einer Teilnehmerin entscheiden, sollten die Mindestanforderungen nicht erfüllt sein, Anweisungen missachtet oder die Gruppe gefährdet werden. Auf Touren im Gebirge ist dem Tourenleiter aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten.

Sollte ein Teilnehmer ohne die lt. Ausrüstungsliste erforderliche Ausrüstung die Wanderung antreten wollen oder die Ausrüstung ist defekt, so behält sich der Anbieter vor, die Teilnehmer von der Tour auszuschließen. In solchen Fällen ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen. Eventuell entstehende Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Lasten der Teilnehmer.

Folgen des Ausschlusses: In solchen Fällen ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen. Eventuell entstehende Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Jugendliche: Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen, unter 18 Jahren nur mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.


 § 5 Unterkunft und Verpflegung (bei Mehrtagestouren)

  1. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die bergführerische Leistung des Anbieters. Unterkunft, Verpflegung, An- und Abreise sowie sonstige touristische Leistungen sind nicht Bestandteil des zwischen dem Teilnehmer und dem Anbieter geschlossenen Vertrages.
  2. Der Vertrag über Unterkunft und Verpflegung kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Betreiber der Unterkunft zustande.
  3. Der Anbieter reserviert die benötigten Übernachtungsplätze im Namen und im Auftrag der Teilnehmer bei den jeweiligen Hütten oder Beherbergungsbetrieben. Hierdurch wird kein eigener Vertrag des Anbieters mit dem Betreiber der Unterkunft begründet .  Preise und Details zu Übernachtungen sind auf den jeweiligen Hütten-Webseiten (z.B.. DAV-Hütten) zu finden.

  4. Die Zahlung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung erfolgt grundsätzlich direkt durch den Teilnehmer an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb. Etwaige Anzahlungen oder Stornobedingungen der Unterkunft richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes.
  5. Der Anbieter ist hinsichtlich der Unterkunft nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Es handelt sich nicht um eine Pauschalreise.
  6. Für Art, Umfang, Beschaffenheit sowie Leistungsstörungen der Unterkunft oder Verpflegung haftet ausschließlich der jeweilige Beherbergungsbetrieb.
  7. Änderungen der vorgesehenen Unterkunft aus sachlichen Gründen (z. B. Überbuchung, Sicherheitsgründe, Wetterbedingungen) bleiben vorbehalten, soweit sie dem Teilnehmer zumutbar sind. 

§ 6 Rücktritt durch den Teilnehmer (Stornobedingungen)

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn schriftlich (z.B. per E-Mail) seinen Rücktritt erklären.

Wird von dem zurückgetretenen Teilnehmer eine Ersatzperson benannt, die teilnimmt und die Voraussetzungen erfüllt, so wird der volle Teilnehmerbeitrag zurückerstattet, sobald die Ersatzperson den Teilnehmerbetrag bezahlt hat.

Der Anbieter kann ein Ausfallhonorar verlangen, falls der Teilnehmer keine Ersatzperson stellt oder die Ersatzperson nicht die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Das Ausfallhonorar beträgt:

  • bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • 30 bis 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
  • 21 bis 12 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 %
  • 11 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
  • 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 95 %

Zusätzlich ist der Anbieter berechtigt, Teilnehmern im Falle eines Rücktritts evtl. anfallende Stornierungskosten von bereits reservierten Hütten in Rechnung zu stellen. Es wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Den Teilnehmern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


§7 Rücktritt und Programmänderungen durch den Anbieter

Mindestteilnehmerzahl: Eine Mindestteilnehmerzahl ist der jeweiligen Tourenbeschreibung zu entnehmen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist der Anbieter bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wanderung zur Absage berechtigt. Gezahlte Beiträge werden vollständig erstattet; darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

Wetter, Sicherheit, höhere Gewalt: Der Anbieter ist berechtigt, bereits vor oder während der Veranstaltung Programm- und Routenänderungen vorzunehmen (z.B. bei ungünstigen Wetterprognosen, alpinen Gefahren, Krankheit des Führers, Naturkatastrophen).

Keine Erfolgsgarantie: Der Anbieter kann weder für Gipfelerfolge und die Erfüllung persönlicher Ziele, noch für passende Witterung garantieren.

Keine Entschädigung: Fallen Programmpunkte aus den oben genannten Gründen aus, entsteht kein Anspruch auf Entschädigung. Bei persönlichem Abbruch durch den Teilnehmer besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.


§8 Widerrufsrecht

Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen (z. B. geführte Bergwanderungen), die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum erbracht werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.


§9 Foto- und Filmrechte

Während der Tour können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar sind, erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person.

Der Anbieter holt die Einwilligung für die Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen für Website oder Social Media im Rahmen der Buchungsbestätigung ein. Eine Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


§10 Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel treten die gesetzlichen Bestimmungen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist [Ihr Gerichtsstand, z.B. Traunstein], sofern der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.


Stand: Januar 2026